Datenschutz & AGB

Gültig ab: 16.06.2026

Datenschutzerklärung

  1. Verantwortlicher

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist:

Kölnchella e.V.
Schwerinstr 24
50733 Köln
Deutschland

E-Mail: info@koelchella.de

Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an die oben genannte E-Mail-Adresse.

  1. Allgemeines zur Datenverarbeitung

Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten

Wir verarbeiten personenbezogene Daten unserer Nutzer grundsätzlich nur, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Website sowie unserer Inhalte und Leistungen erforderlich ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Nutzer erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung des Nutzers oder wenn die Verarbeitung durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist.

Rechtsgrundlage

Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO als Rechtsgrundlage. Bei der Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage.

Datenlöschung und Speicherdauer

Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften vorgesehen wurde.

  1. Hosting

Diese Website wird bei der Strato AG (Otto-Ostrowski-Straße 7, 10249 Berlin) gehostet. Wenn Sie unsere Website besuchen, verarbeitet Strato in unserem Auftrag als technischer Dienstleister folgende Daten, die Ihr Browser automatisch übermittelt:

IP-Adresse des anfragenden Rechners (anonymisiert nach kurzer Zeit)
Datum und Uhrzeit des Zugriffs
Name und URL der abgerufenen Datei
Website, von der aus der Zugriff erfolgt (Referrer-URL)
Verwendeter Browser und ggf. das Betriebssystem
Name Ihres Internet-Access-Providers
Diese Daten werden in sogenannten Server-Logfiles gespeichert. Die Speicherung dient der Sicherstellung des Betriebs, der Sicherheit und der Optimierung der Website. Die Daten werden nicht mit anderen Datenquellen zusammengeführt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an einem sicheren und stabilen Betrieb der Website).

Mit Strato besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO). Weitere Informationen zum Datenschutz bei Strato finden Sie unter: https://www.strato.de/datenschutz/

  1. Cookies

Unsere Website verwendet ausschließlich technisch notwendige Cookies. Diese Cookies sind erforderlich, um die grundlegenden Funktionen der Website bereitzustellen (z. B. WordPress-Session-Cookie). Sie speichern keine personenbezogenen Daten und werden nach Ende der Browser-Sitzung oder nach kurzer Zeit automatisch gelöscht.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Tracking- oder Analyse-Cookies werden von uns nicht eingesetzt.

  1. Eingebettete Instagram-Inhalte

Auf unserer Website können Instagram-Inhalte (z. B. Beiträge oder Reels) eingebettet sein. Instagram wird betrieben von Meta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland (für Nutzer in der EU) bzw. Meta Platforms, Inc., 1 Hacker Way, Menlo Park, CA 94025, USA.

Wenn Sie eine Seite mit eingebetteten Instagram-Inhalten aufrufen, wird eine Verbindung zu den Servern von Instagram hergestellt. Dabei werden u. a. Ihre IP-Adresse sowie Informationen über Ihren Browser an Instagram übertragen. Sind Sie gleichzeitig bei Instagram eingeloggt, kann Instagram den Besuch direkt Ihrem Konto zuordnen.

Sofern eine Datenübertragung in die USA stattfindet, basiert diese auf den EU-Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO) sowie dem EU-US Data Privacy Framework (Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission vom 10. Juli 2023).

Rechtsgrundlage für die Einbindung ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung), sofern die Inhalte erst nach aktiver Bestätigung geladen werden (Two-Click-Lösung), andernfalls Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Weitere Informationen: https://privacycenter.instagram.com/policy/

  1. Eingebettete TikTok-Inhalte

Auf unserer Website können TikTok-Videos eingebettet sein. TikTok wird betrieben von TikTok Technology Limited, 10 Earlsfort Terrace, Dublin, Irland (für Nutzer in der EU).

Beim Aufruf einer Seite mit eingebettetem TikTok-Video wird eine Verbindung zu den Servern von TikTok hergestellt. Dabei werden u. a. Ihre IP-Adresse sowie technische Informationen an TikTok übertragen. Sind Sie gleichzeitig bei TikTok eingeloggt, kann TikTok den Besuch Ihrem Konto zuordnen.

TikTok kann Daten auch in Drittländer (u. a. USA, Singapur) übertragen. TikTok stützt solche Übertragungen auf EU-Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO). Wir weisen darauf hin, dass ein Restrisiko bei Datenübertragungen in Drittländer nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung), sofern die Inhalte erst nach aktiver Bestätigung geladen werden (Two-Click-Lösung), andernfalls Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Weitere Informationen: https://www.tiktok.com/legal/page/eea/privacy-policy/de-DE

  1. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bezüglich Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten folgende Rechte zu:

Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO)
Sie haben das Recht, Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen.

Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
Sie haben das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen.

Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
Sie haben das Recht, die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten.

Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen.

Recht auf Widerruf der Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO)
Sofern die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO)
Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren. Die zuständige Aufsichtsbehörde für Nordrhein-Westfalen ist:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW)
Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf
Tel.: +49 211 38424-0
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Zur Geltendmachung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an: info@koelchella.de

  1. Links zu anderen Websites

Unsere Website kann Links zu externen Websites Dritter enthalten. Auf deren Inhalte und Datenschutzpraktiken haben wir keinen Einfluss und übernehmen hierfür keine Gewähr. Bitte informieren Sie sich direkt auf den verlinkten Seiten über den dortigen Umgang mit personenbezogenen Daten.

  1. Aktualität und Änderung dieser Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig und hat den Stand Juli 2026. Durch die Weiterentwicklung unserer Website oder aufgrund geänderter gesetzlicher bzw. behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung anzupassen. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung kann jederzeit auf dieser Seite abgerufen werden.


AGB

I.      Allgemeine Bestimmungen

  1. Das Kölnchella Festival wird bei jeder Witterung durchgeführt. Besteht durch die Durchführung des Festivals aufgrund von besonderen Wetterbedingungen, Naturereignissen oder anderen Umständen, die vom Veranstalter nicht zu vertreten sind, eine Gefahr für Personen und Sachen, so ist der Veranstalter berechtigt, das Festival zu unterbrechen, und – sofern zur Gefahrenabwendung erforderlich – auch abzubrechen. Im Falle eines solchen Ausfalls bestehen keine Ansprüche auf Rückerstattung des Eintrittspreises oder Schadensersatz.
  2. Es kann kurzfristig zu Programmänderungen kommen. Bei Verhinderung oder Absage des Auftritts einzelner Künstler*innen bemüht sich Kölnchella um entsprechenden Ersatz. Ansprüche auf Rückvergütung des Eintrittspreises oder auf Schadensersatz bestehen in diesem Fall nur, wenn der Veranstalter die Verhinderung oder Absage vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
  3. Der Zutritt zu bestimmten Veranstaltungsbereichen mit beschränktem Fassungs-vermögen wird nur im Rahmen der behördlich genehmigten Zuschauerkapazitäten gewährt. Bei Erreichung der Kapazitätsgrenze ist der Veranstalter berechtigt, den Zutritt zeitweise zu beschränken oder vollständig zu verweigern. Rückvergütungs- oder Schadensersatzansprüche bestehen in diesem Fall nicht.
  4. Bei Abbruch des Festivals aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung bestehen ebenfalls keine Rückvergütungs- oder Schadensersatz-ansprüche, es sei denn, dem Veranstalter kann hierbei Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.
  5. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung räumlich sowie zeitlich zu verlegen, soweit dies für den Besucher zumutbar ist. Bei Absage des Festivals vor Veranstaltungsbeginn aus Gründen, die der Veranstalter zu verantworten hat, hat der Besucher einen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises zum Nennwert. Ein darüberhinausgehender Schadensersatzanspruch besteht nicht.

II.     Tickets

  1. Ticketkäufe sind final und können weder widerrufen (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB) noch zurückgegeben noch umgetauscht werden. Das Risiko, dass ein Ticketinhaber die Veranstaltung aus vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen nicht wahrnehmen kann, trägt der Kunde bzw. Ticketinhaber.
  2. Wenn der Kunde ein Ticket (auch) für einen Dritten (Besucher/Begleitperson) erwirbt, hat der Kunde den Dritten auf die Geltung und den Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die notwendige Weitergabe von Angaben an den Veranstalter nach dieser Ziffer II. ausdrücklich hinzuweisen, wobei der Besucher, für den der Kunde das Ticket kauft, sich durch die Übernahme und die Nutzung des Tickets mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen ihm und dem Veranstalter einverstanden erklärt.

III.   Einlass

  1. Der Einlass zum Festivalgelände ist nur mit gültigem Ticket gestattet.
  2. Das Ticket ist nach Entwertung nicht mehr übertragbar. Bei Verlust des Tickets besteht kein Anspruch auf Ersatz.
  3. Mit Ausnahme einer ungeöffneten Wasserflasche und kleinen Snacks ist die Mitnahme von Speisen und Getränken auf dem Festivalgelände untersagt
  1. Beim erstmaligen Betreten des Festivalgeländes wird das Ticket entwertet. Beim Wiederbetreten des Festivalgeländes oder nach Aufforderung durch das Ordnungspersonal ist das Festivalbändchen vorzuzeigen. Unverschlossene, zerrissene, verlorengegangene oder stark beschädigte Festival-bändchen verlieren ihre Gültigkeit. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besuchern aus wichtigem Grund den Einlass zu verwehren. In diesem Fall hat der Besucher das Recht auf Erstattung des Nennwerts des Tickets, es sei denn die Verweigerung des Einlasses aus wichtigem Grund ist in der Person des Besuchers begründet. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. Es sei denn, dem Veranstalter kann grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden.
  2. Auf dem gesamten Festivalgelände sind folgende Gegenstände nicht erlaubt:

• Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art sowie waffenähnliche Gegenstände,

•  Alkoholische Getränke

• Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug,

• Substanzen, die in den Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG) aufgeführt sind,

• Generatoren aller Art sowie unverbaute Fahrzeugbatterien,

• pyrotechnische Gegenstände aller Art wie bspw. bengalische Feuer, Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Sternwerfer, Gartenfackeln, insbesondere Himmelslaternen sowie Explosivstoffe wie bspw. Kanister und andere Behältnisse mit Benzin oder anderen leicht entzündlichen Stoffen,

• Aufnahmegeräte (Audio- und Videoaufzeichnungsgeräte, Foto- und Filmkameras), die nach Art oder Größe offensichtlich nicht nur dem privaten Gebrauch dienen,

• Lärmverursachende Gegenstände, z.B. Druckluftsirenen oder Vuvuzelas, Musikanlagen, Megafone, PA-Systeme und selbstgebaute “Boomboxen”,

• Musik, Flaggen, Transparente, Aufkleber, Aufnäher und Aufdrucke auf Kleidung mit verfassungsfeindlichem, insbesondere rechtsextremem Inhalt,

Über die Gestattung von nicht aufgeführten Gegenständen auf dem Festivalgelände wird im Zweifelsfall vom Ordnungspersonal oder eine durch den Veranstalter als solche berechtigte Person entschieden.

  1. Jeglicher Handel von Waren ist dem Besucher ohne vorherige, eindeutige Erlaubnis seitens des Veranstalters untersagt. Insbesondere gilt dies für Getränke, Nahrungsmittel und Campingartikel. 
  2. Der Einlass kann bei wichtigem Grund, der in der Person liegt, beispielsweise bei aggressiven Verhalten oder offensichtlicher Alkoholisierung und Drogenbeeinflussung nach dem Ermessen des Veranstalters und der von Kölnchella beauftragten Personen verweigert werden.
  3. Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren dürfen nur in Begleitung der Eltern oder einer Erziehungsbeauftragte Person das Festivalgelände betreten. Alle Festivalbesucher haben einen Ausweis mitzuführen.
  4. Verstößt der Besucher gegen eine oder mehrere Bedingungen oder liegt ein wichtiger Grund in der Person des Besuchers vor, z.B. wenn der Besucher gegen zwingende Bestimmungen des Schutz- und Hygienekonzepts verstößt, ist der Veranstalter oder eine von ihm beauftragte Person berechtigt, diesen Besucher, in schwerwiegenden Fällen auch ohne jegliche Verwarnung, vom Festivalgelände zu verweisen und dauerhaft von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall verlieren das Ticket und das Festivalbändchen ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Eintrittspreises wie auch Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen. Ferner behält sich der Veranstalter das Recht vor, in besonders schweren Fällen den Besucher strafrechtlich zu verfolgen und Anzeige zu erstatten.

IV. Hausordnung

  1. Den Anweisungen des Ordnungspersonals oder anderen vom Veranstalter erkennbar zur Wahrnehmung des Hausrechts beauftragten Personen ist jederzeit Folge zu leisten.
  2. Beim Betreten des Festivalgeländes können vom Ordnungspersonal Sicherheits-kontrollen in Form von Leibes- und Taschenvisitationen vorgenommen werden.
  3. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Veranstalter oder von ihm beauftragte Personen berechtigt, diesen Besucher, in schwerwiegenden Fällen auch ohne jegliche Verwarnung, vom Festivalgelände zu verweisen und dauerhaft von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall verliert das Ticket sowie das Festivalbändchen die Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Eintrittspreises wie auch auf Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen. Wichtige Gründe sind insbesondere, wenn ein Besucher auf dem Festivalgelände

• gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt,

• strafbare Handlungen begeht (bspw. Körperverletzung, Diebstahl, Sachbeschädigung, Drogenbesitz und -handel, sexuelle Nötigung, Beleidigung, Umweltverschmutzung),

• ausländerfeindliches, sexistisches oder in sonstiger Weise diskriminierendes Verhalten an den Tag legt,

• Bühnen, Toiletten oder fremdes Eigentum besprüht, beklebt, beschmiert oder anderweitig mutwillig beschädigt,

• durch sein Verhalten die Gesundheit oder das Eigentum Anderer gefährdet (bspw. Ausübung körperlicher Gewalt, Werfen von Gegenständen auf Besucher oder Bühnen, Beklettern der Bühnen, Traversen, Lautsprecherboxen oder Zelte sowie Stagediving, Pogen und Crowdsurfing),

• gegen die Anweisungen des Ordnungspersonals handelt,

• in für ihn gesperrte und entsprechend gekennzeichnete Bereiche (bspw. Backstage-, KünstlerInnen- und Bühnenbereiche) eindringt,

• ohne Zustimmung des Veranstalters gewerblichen Handel auf dem Festivalgelände betreibt sowie

• wild uriniert.

  1. Die Verbreitung von nationalistischen und rechtspopulistischen Symbolen sowie Musik führt zu einem sofortigen und dauerhaften Ausschluss von der Veranstaltung. In diesem Fall verliert das Ticket die Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Eintrittspreises wie auch auf Schadenersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen.
  2. Auf dem gesamten Festivalgelände werden Film- und Fotoaufnahmen gemacht. Mit dem Kauf des Tickets und dem Betreten des Festivals willigt der Besucher der Anfertigung von Aufnahmen und der seitens des Besuchers unentgeltlichen Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Film- und Tonaufnahmen, sowie der kommerziellen Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein, die vom Veranstalter oder von ihm beauftragte Personen während der Veranstaltung auf dem Festivalgelände erstellt werden. Dies schließt beispielsweise auch die anschließende Verwendung auf der Internetseite sowie sozialen Medien, im Programmheft für Folgeveranstaltungen, auf Flyern und Plakaten und in Presseberichten des Veranstalters ein. 
  3. Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter einzelne Bereiche des Festivalgeländes vorübergehend oder vollständig räumen und absperren, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet. Den diesbezüglichen Anweisungen des Veranstalters oder den Anweisungen der von ihm beauftragten Personen ist unmittelbar Folge zu leisten.
  4. Das Erklettern von Zäunen, Lichtmasten, fliegenden und festen Bauten, Stromkästen, Sanitärstationen, Mobiltoiletten und anderen Infrastruktureinrichtungen ist auf dem gesamten Festivalgelände verboten. Die Benutzungs- und Sicherheitshinweise an Geräten und Einrichtungen sind zu beachten. Regelungen zu anderen Gefahrenbereichen wie beispielsweise Spielgeräten, Schaukeln, Wasserflächen usw. sind einzuhalten.
  5. Grundsätzlich ist die Störung des Festivalablaufs zu unterlassen und führt nach Ermessen des Veranstalters zu einem Ausschluss von der Veranstaltung.
  6. Während der Veranstaltung sind Abfälle in die dafür bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen.
  7. Flucht- und Rettungswege müssen jederzeit freigehalten werden. Notausgänge dürfen nur im Notfall benutzt werden.

V. Haftung

  1. Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters, gesetzlicher Vertreter des Veranstalters, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, haftet der Veranstalter nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertraut und vertrauen darf („Kardinalpflichten“). Soweit keine vorsätzliche und grob fahrlässige Vertragsverletzung vorliegt, ist die Haftung des Veranstalters auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  2. Die Haftung des Veranstalters wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Übernahme einer Garantie, für arglistig verschwiegene Mängel sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
  3. Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.
  4. Etwaige gesetzliche Haftungsprivilegierungen zugunsten des Veranstalters bleiben von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.
  5. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
  6. Der Besucher ist sich im Klaren darüber, dass von lauter Musik eine Gefährdung für seine Gesundheit ausgehen kann. Der Besucher hat selbst darauf zu achten, dass er sich in einem für ihn zuträglichen Maße Schalleinwirkungen aussetzt. Eine unmittelbare Nähe zu Lautsprecherboxen ist daher zu vermeiden. Entsprechende Absperrungen sind unbedingt zu beachten. Ein Gehörschutz (z.B. Earplugs) wird im Veranstaltungsbereich, insbesondere in der Nähe der Bühnen, dringend empfohlen. Die Haftung des Veranstalters nach den vorstehenden Regelungen bleibt unberührt.

VI    Ergänzungen und Änderungen

Der Veranstalter ist bei einer Veränderung der Gesetzeslage bzw. Rechtsprechung auch bei bestehenden Schuldverhältnissen berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Frist von drei (3) Tagen oder aus wichtigem Grund, z.B. im Falle behördlicher Vorgaben auch bis unmittelbar vor Durchführung des Festivals, im Voraus zu ändern, sofern dies für den Besucher zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Besucher bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Besucher nicht innerhalb der jeweiligen Frist nach Zugang den Änderungen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt der Veranstalter hat auf diese Genehmigungsfiktion in der Änderungskündigung ausdrücklich hingewiesen